Urteil gegen Amazon

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren.
Das Oberlandesgericht Köln (AZ: OLG Köln 6 U 90/15) hat eine Klausel in den Nutzungsbedingungen der Amazon Europe Core S.á.r.l. für rechtswidrig erachtett. Die Klausel gestattet es Amazon, Kunden "Serviceleistungen vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern" für den Fall, dass Kunden "gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen."
Vielen Kunden ist ihr Amazon Kundenkonto wegen zu vieler Rücksendungen gesperrt worden oder es wurde ihnen der Zugang zu ihrem Konto verwehrt . Amazon erlaubte eine Klausel, auch den Zugriff auf schon gekaufte digitale Inhalte – Filme, Musik, Hörbücher sowie eBooks – über ihr Konto zu verweigern. Jeder "Händler kann zwar ohne Angabe von Gründen entscheiden, mit wem er Geschäfte macht. Dies darf aber nicht dazu führen, dass Verbraucher in ihren Rechten eingeschränkt werden."
Das Urteil ist rechtskräftig.
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