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Rechtsanwalt

Antonio Paul Vezzari

 

 auch Honoraranwalt der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

 

 Kasernenstr. 8-10

D-53111 Bonn

Tel.: +49 (0) 228 - 7669788

Fax.: +49 (0) 228 - 652315

 

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Das Arbeitsrecht

Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen ersten Überblick über das Arbeitsrecht geben und können daher nicht abschließend und vollständig sein.

 



Das Arbeitsrecht hat eine überragende Bedeutung, gewährleistet das Arbeitsverhältnis doch die Lebensgrundlage der meisten Menschen. Sei es als Arbeitnehmer oder als Unternehmer.

 

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Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung stellen sich zahllose Frage. Ist die Kündigung rechtmäßig, muss eine Abfindung gezahlt werden, soll ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet werden, wird Geld von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt, welche Kündigungsformen gibt es und was ist zu beachten. Dies sind nur wenige der Fragen die es oft zu beantworten gibt.

Die Abfindung

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf eine Abfindung bei beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Wird eine Kündigungsschutzklage erhoben, so ist das Ziel der Klage die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen. Eine Abfindung wird meist nur dann gezahlt, wenn sich die Parteien des Arbeitsschutzprozesses, das sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, hierauf Vergleichen. Dann endet allerdings meist auch das Arbeitsverhältnis, da die Abfindung nur gezahlt wird weil die Parteien sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt geeinigt haben.

Einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen.

 

 

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