Rechtsanwalt
Antonio Paul Vezzari
auch Honoraranwalt der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Kasernenstr. 8-10
D-53111 Bonn
Tel.: +49 (0) 228 - 7669788
Fax.: +49 (0) 228 - 652315
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Rechtsanwalt Antonio Paul Vezzari
ist Gründer der Zivilrechtskanzlei Vezzari. Sein Interessenschwerpunkt liegt im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht und allgemeinen Zivilrecht.
Rechtsanwalt Vezzari ist seit Sommer 2000 als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Straße 30 in 50668 Köln, zugelassen.
Sein erstes Staatsexamen legte er 1996 beim Oberlandesgericht Düsseldorf ab.
Im folgenden Zeitraum arbeitete er bei der Rechtsanwaltskanzlei Schneider und Partner mit Schwerpunkt im Urheber- und Internetrecht. Von Anfang 1997 bis Anfang 1998 war er unter anderem im Bundesministerium der Verteidigung in Bonn an der Änderung der Wehrdisziplinarordnung und dem Soldatenbeteiligungsgesetz beteiligt.
Das zweite juristische Staatsexamen absolvierte er im Mai 2000 vor dem Justizprüfungsamt Köln.
Von 2000 bis August 2009 war er Partner der Rechtsanwaltskanzlei Hennemann & Kollegen mit Sitz in Bonn und alleinverantwortlicher Sachbearbeiter des Dezernats für Arbeitsrecht. Hier hat er sich fundierte Kenntnisse im Bereich der Kündigungs-, Abmahnungs-, Abfindungs-, Zeugnis-, Lohn-, und Gehalts-, sowie Arbeitszeitproblematik erarbeitet.
Seit Januar 2008 ist er zudem als Honoraranwalt für die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, www.vz-nrw.de, Beratungsstelle Bonn tätig. Im Rahmen seiner Aufgabe für die Verbraucherzentrale berät er insbesondere in den Rechtsgebieten des Kaufvertrags-, Werkvertrags-, Reise-, wie auch im Dienstvertrags- und allgemeinen Schuldrecht.